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Was wir fördern

Mit den Stiftungsmitteln fördern wir ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Stiftungssatzung. Fördervorhaben müssen mindestens einem der drei Stiftungsziele zugeordnet werden können.


Individuelle und kurzfristige Unterstützung entsprechend den Bedarfen von einzelnen Betroffenen und ihre Angehörigen leisten wir mit unserer Einzelförderung.


Im Rahmen der Projektförderung unterstützen wir Vorhaben, die sich eng an der klinischen Anwendung bzw. dem Versorgungsalltag orientieren und praxisrelevante Lösungsansätze zum Ziel haben. Dabei ist uns auch die Etablierung nachhaltiger, geeigneter Strukturen wichtig.

 

Wir fördern insbesondere Projekte:

 

  • zur wissenschaftlichen Erforschung von Krebserkrankungen im Kindes- und Jugendalter in den Bereichen Entstehung, Diagnostik, Therapie, Versorgung, Rehabilitation, Nachsorge (akut und Langzeit) und ggf. Prävention
  • zur Untersuchung der Spätfolgen und Lebensqualität betroffener Kinder und ihrer Geschwister
  • zur Verbesserung der medizinischen, pflegerischen, rehabilitativen, psychosozialen und palliativen Versorgung von an Krebs erkrankten Kindern und Jugendlichen
  • die Betroffene und ihre Familien bei der Bewältigung ihres besonderen Lebensalltags sowie der Rückkehr ins gesellschaftliche Leben unterstützen
  • für ehemalige Patienten und ihre Familien, die dem Austausch mit anderen Betroffenen, der Verbesserung der Lebensqualität, der sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe und der politischen Einflussnahme dienen
  • die Kinder und Jugendliche im Umgang mit dem Thema Krebs schulen, sensibilisieren und so helfen, das Risiko an Krebs zu erkranken, zu senken

Was wir nicht fördern

 

Die folgenden Vorhaben werden nicht von der Gert und Susanna Mayer Stiftung gefördert:

 

  • Vorhaben mit kommerzieller Orientierung
  • Deckung allgemeiner, laufender Kosten ohne Zweckbindung (institutionelle Förderung)
  • Maßnahmen mit parteipolitischer oder konfessioneller Ausrichtung
  • bereits durchgeführte Vorhaben
  • verpflichtende Aufgaben öffentlich-rechtlicher Körperschaften
  • Vorhaben ohne zeitliche Begrenzung