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Wen wir fördern

Wir fördern an Krebs erkrankte Menschen und ihre Angehörigen.
Anträge auf Einzelförderung können von Betroffenen und deren Angehörigen bzw. deren gesetzlichen Vertretern gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit nachgewiesen werden kann.


Wir fördern Organisationen und Einrichtungen.
Anträge auf Projektförderung können von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und steuerbegünstigten Körperschaften des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland bzw. deren gesetzlichen Vertretern gestellt werden. Ein Mitglied oder Mitarbeiter der Einrichtung übernimmt als Projektleiter die operative Federführung für das geplante Projektvorhaben. Voraussetzung ist, dass die Projektvorhaben mindestens einem unserer Stiftungsziele zugeordnet werden können.