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Wie wir fördern

Die Fördertätigkeit der Gert und Susanna Mayer Stiftung ist insbesondere gekennzeichnet durch die Vergabe von finanziellen Mitteln auf Basis von Förderanträgen.

 

Wir unterscheiden zwei Arten der Förderung:

 

  • Einzelförderung: Es werden Mittel zur individuellen Unterstützung von Betroffenen und deren Angehörigen bereitgestellt.

 

  • Projektförderung: Es werden Mittel zur Realisierung von Projektvorhaben bereitgestellt. Darunter verstehen wir auf ein Ziel ausgerichtete Vorhaben, die thematisch, finanziell und zeitlich begrenzt sind.

 

Unser Kuratorium hat mit der Förderrichtlinie einen einheitlichen und transparenten Handlungsrahmen zur Beantragung und Vergabe von Fördermitteln, der Durchführung und Abwicklung eines Fördervorhabens und der Zusammenarbeit mit unseren Partnern festgelegt.