Die Fördertätigkeit der Gert und Susanna Mayer Stiftung ist insbesondere gekennzeichnet durch die Vergabe von finanziellen Mitteln auf Basis von Förderanträgen.
Wir unterscheiden zwei Arten der Förderung:
Unser Kuratorium hat mit der Förderrichtlinie einen einheitlichen und transparenten Handlungsrahmen zur Beantragung und Vergabe von Fördermitteln, der Durchführung und Abwicklung eines Fördervorhabens und der Zusammenarbeit mit unseren Partnern festgelegt.