Die Versorgung krebskranker Kinder und Jugendlicher ist gesetzlich organisiert. Sozialversicherungsträger garantieren die Finanzierung von gesetzlich vereinbarten Leistungen in der medizinischen, pflegerischen, rehabilitativen, psychosozialen oder palliativen Versorgung von krebskranken Kindern und Jugendlichen.
Es kommt jedoch vor, dass diese Leistungen nur einen Teil des tatsächlichen Bedarfs abdecken. Auch kann das Potential der jeweiligen Versorgungseinrichtung aufgrund von Ressourcenknappheit oft nicht ausgeschöpft werden. Erfolgversprechende, den Leistungskatalog ergänzende Ansätze, können oft nicht weiter verfolgt werden. In der ambulanten Versorgung fehlt es oft an einer ausreichenden Gegenfinanzierung der zu erbringenden, klinischen Leistungen. Betroffene Eltern, die durch die Diagnose verunsichert und auf der Suche nach zusätzlicher, fachlicher Expertise sind, kann daher oft nicht ausreichend geholfen werden.
Eine weitere Lücke ist in der langfristigen Versorgung im Rahmen der Nachsorge entstanden. Es fehlt an einer strukturierten Begleitung der (ehemals) an Krebs erkrankten Kinder und Jugendlichen beim Übergang von der Kinderonkologie in die Erwachsenenonkologie. Daher sind die Spätfolgen der Erkrankungen und Therapien, die durch das bessere Überleben der ehemals krebskranken Kinder und Jugendlichen manchmal erst nach Jahren und Jahrzenten zahlenmäßig sichtbar werden, sowie der Zusammenhang zu Zweittumoren und Spätrezidiven weitgehend unerforscht geblieben sind.